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Mercedes Selbsthilfe

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Sie sind Geschädigter

Sie haben einen Unfall und sind Geschädigter!

Wenn Sie Geschädigter sind, sollten Sie Fotos als Beweisgegenstad von beiden Fahrzeugen und dem Unfallort schiesen. Nicht zu selten bekommt man als Geschädigter eine Teilschuld. In solchen Fällen ist es immer gut, wenn mann Beweismaterial besitzt. Auch am Unfallort, selbst wenn die Polizei versucht von ihnen eine Unterschrift zu bekommen und sie sich nicht sicher sind, können sie die Unterschrift verweigern. Als Geschädigter, bei einem Schaden von über 750 Euro plus Mwst. haben sie das Recht auf einen Anwalt und einen Sachverständiger, der Ihnen ein Gutachten über den Schaden der an ihrem Fahrzeug verursacht wurde, erstellt. Nach dem Gutachter können sie dann in eine Werkstatt Ihrer Wahl, der Sie vertrauen, Ihr Fahrzeug überlassen. Oft passiert es auch daß, der Geschädigte von der gägnerischen Versicherung kontaktiert wird und dazu überedet wird zur Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu gehen. Lassen sie sich nicht einscheuchen. Ihr Fahrzeug ist beschädigt worden und nicht der Versicherung ihres. Gehen sie zu einer Mecedes Niederlassung oder bei kleinen Schäden zu einer Fachwerkstatt die für Mercedes als Subunternehmer angestellt ist. Die meisten Mercedes die ab Bj 03 gebaut wurden haben den kratzfesten Klarlack. Werden die Neulackierten Teile nicht fachgerecht mit dem kratzfesten Klarlack beschichtet ist dieser Unterschied nach einem halben Jahr im Glanzgrad sichtbar. Deswegen empfehlen wir nur in einer Werkstatt reparieren zu lassen die sich mit diesen Klarlacken auch auskennen.

Aktualisiert 06.06.10

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